Fördermöglichkeiten für Arbeitgeberinnen & Arbeitgeber
- Eingliederungszuschuss
Der Eingliederungszuschuss (EGZ) ist ein monatlicher Gehalts-/Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber*innen. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Betriebliche Erprobung
Arbeitgeber*innen haben die Möglichkeit, Bewerber*innen im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Praktikums, von uns gefördert, zu beschäftigen. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Eingliederung von Langzeitarbeitslosen - § 16e SGB II
Lohnkostenzuschuss bis zu einer Dauer von zwei Jahren. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt gem. § 16i SGB II (TaAM)
Lohnkostenzuschuss bis zu einer Dauer von fünf Jahren. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Einstiegsqualifizierung (EQ)
Förderung der Eingliederung in eine betriebliche Berufsausbildung. Weitere Informationen finden Sie hier
Anträge können nur genehmigt werden, wenn die Antragstellung vor Vertragsabschluss erfolgt.
Bei Förderanfragen melden Sie sich gern telefonisch unter Tel.: 0431/709-1460
Für aktuelle Informationen und besondere Stellenangebote:
