Fördermöglichkeiten für Arbeitgeberinnen & Arbeitgeber

  • Eingliederungszuschuss

Der Eingliederungszuschuss (EGZ) ist ein monatlicher Gehalts-/Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber*innen. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Betriebliche Erprobung

Arbeitgeber*innen haben die Möglichkeit, Bewerber*innen im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Praktikums, von uns gefördert, zu beschäftigen. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Eingliederung von Langzeitarbeitslosen - § 16e SGB II

Lohnkostenzuschuss bis zu einer Dauer von zwei Jahren. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt gem. § 16i SGB II (TaAM)

Lohnkostenzuschuss bis zu einer Dauer von fünf Jahren. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Einstiegsqualifizierung (EQ)

Förderung der Eingliederung in eine betriebliche Berufsausbildung. Weitere Informationen finden Sie hier

Anträge können nur genehmigt werden, wenn die Antragstellung vor Vertragsabschluss erfolgt.


Bei Förderanfragen melden Sie sich gern telefonisch unter  Tel.: 0431/709-1460

Für aktuelle Informationen und besondere Stellenangebote:

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Kontakt Vertrieb

Schwedendamm 9

24143 Kiel

Tel.: 0431/709-1460

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