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Urlaub geplant? Bitte melden Sie Ihre Ortsabwesenheit rechtzeitig an

Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter Kiel erhalten, gelten besondere Regeln für geplante Reisen oder Urlaube.

Sie können bis zu drei Wochen im Jahr ortsabwesend sein – nach vorheriger Zustimmung Ihres Jobcenters.

Urlaub und Jobcenter – so geht’s:

  1. Sagen Sie uns rechtzeitig Bescheid

Am besten schon einige Wochen vor Ihrer Reise. So erhalten Sie die Zustimmung rechtzeitig.

  1. Nutzen Sie unsere vielfältigen Kontaktwege:
  • Über jobcenter.digital. Wie das geht, steht hier.
  • Telefonisch unter 0431 / 709-1525 (Service-Center)
  • Persönlich in Ihrem Standort
  1. Melden Sie sich bei uns zurück – persönlich

Kommen sie einfach während der Öffnungszeiten vorbei.

Was passiert, wenn ich mich nicht abmelde?

Verreisen Sie ohne vorherige Zustimmung oder länger als vorgesehen, kann es zu Leistungskürzungen oder sogar zur vollständigen Rückforderung kommen.

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

☎️ 0431 / 709-1525 oder persönlich zu unseren Öffnungszeiten: