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Beratungsangebot „Faire Integration“

Faire Arbeitsbedingungen – faire Integration: die Bunderegierung schützt die Arbeitnehmerrechte von Drittstaatsangehörigen.

Menschen, die aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz kommen und in Deutschland arbeiten möchten, können Beratungen zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen in Anspruch nehmen. So soll Benachteiligung und Lohndumping verhindert werden. Die Beratung ist kostenlos und mehrsprachig.

Mögliche Themen sind:

  • Arbeitsvertrag
  • Lohn und Mindestlohn
  • Arbeitszeit, Urlaub und Krankheit
  • Kündigung und Abmahnung
  • Sozialversicherung
  • Rechten und Pflichten im Job

Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich informieren.
Sie erhalten Orientierung zu fairen und rechtssicheren Arbeitsbedingungen.

Informationspflicht für Arbeitgeber*innen

Seit Januar 2026 sind Arbeitgeber*innen nach § 45c Aufenthaltsgesetz verpflichtet, über die Beratungsangebote zu informieren. Die Information muss schriftlich erfolgen und soll die Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle enthalten.

Beratungsstelle Faire Integration – Schleswig-Holstein

Die Beratung für Schleswig-Holstein erfolgt durch:

Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V.
Team Schleswig-Holstein
Herzog-Friedrich-Straße 49

24103 Kiel

Telefon: +49 (0) 431 696 684 55
E-Mail:

Sprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Französisch, Türkisch
Weitere Sprachen sind nach Absprache möglich.

Bei Bedarf ist auch eine mobile Beratung möglich.

Weiterführende Links

Seite des BMAS

faire-integration.de

Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V.