
Faire Arbeitsbedingungen – faire Integration: die Bunderegierung schützt die Arbeitnehmerrechte von Drittstaatsangehörigen.
Menschen, die aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz kommen und in Deutschland arbeiten möchten, können Beratungen zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen in Anspruch nehmen. So soll Benachteiligung und Lohndumping verhindert werden. Die Beratung ist kostenlos und mehrsprachig.
Mögliche Themen sind:
- Arbeitsvertrag
- Lohn und Mindestlohn
- Arbeitszeit, Urlaub und Krankheit
- Kündigung und Abmahnung
- Sozialversicherung
- Rechten und Pflichten im Job
Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich informieren.
Sie erhalten Orientierung zu fairen und rechtssicheren Arbeitsbedingungen.
Informationspflicht für Arbeitgeber*innen
Seit Januar 2026 sind Arbeitgeber*innen nach § 45c Aufenthaltsgesetz verpflichtet, über die Beratungsangebote zu informieren. Die Information muss schriftlich erfolgen und soll die Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle enthalten.
Beratungsstelle Faire Integration – Schleswig-Holstein
Die Beratung für Schleswig-Holstein erfolgt durch:
Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V.
Team Schleswig-Holstein
Herzog-Friedrich-Straße 49
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 696 684 55
E-Mail:
Sprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Französisch, Türkisch
Weitere Sprachen sind nach Absprache möglich.
Bei Bedarf ist auch eine mobile Beratung möglich.
Weiterführende Links
Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V.
