Herzlich willkommen in Kiel.
Seit dem 1. Juni 2022 haben Schutzsuchende aus der Ukraine Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Das ist eine staatliche Sozialleistung. Sie erhalten Geld für den Lebensunterhalt, Wohnen und Kinder.
Außerdem hilft das Jobcenter Kiel Ihnen bei der Suche nach Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung.
So erreichen Sie uns
Das Jobcenter Kiel hat das Kompetenzzentrum im Standort Nord eingerichtet. Dort finden Beratungen auch mit Hilfe von Sprachmittler*innen statt.
So erreichen Sie das Kompetenzzentrum: siehe Standort Nord
Weiter Kontaktwege finden Sie hier.
Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen
Sie erhalten Unterlagen im Jobcenter-Standort oder über jobcenter.digital.
Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags finden Sie hier.
Wohnen und Miete
Sie möchten in eine Wohnung ziehen? Bitte zeigen Sie das Mietangebot im Jobcenter, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. Das Jobcenter prüft, ob die Kosten für den Umzug und andere Zahlungen übernommen werden können.
Die Miete für Ihre Wohnung muss innerhalb der Mietobergrenzen liegen. Hier sind die „angemessenen Kosten der Unterkunft“ (Mietobergrenzen).
Sie reisen zurück in die Ukraine?
Wichtig: bitte informieren Sie das Jobcenter darüber! Wenn Sie weiterhin Geld vom Jobcenter bekommen, müssen Sie dieses sonst zurück zahlen. Schreiben Sie uns eine kurze Mail oder kontaktieren Sie uns auf einem dieser Wege.
weitere Informationen
weitere Informationen für Migrantinnen und Migranten (z.B. Sprachkurse)
digitale Angebote des Jobcenters Kiel, Erklärvideos und mehr
Informationen der Landeshauptstadt Kiel
Informationen (z.B. zum Kindergeldantrag) für Geflüchtete auf ukrainisch und russisch
Informationen für jüdische Geflüchtete
Informationen den Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)