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Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld

Begriff

Das Bürgergeld heißt künftig Grundsicherungsgeld.

Sie bekommen Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Die Geldleistungen werden ohne Unterbrechungen gezahlt. Die Weiterführung von vereinbarten Maßnahmen und die nahtlose Betreuung der Kundinnen und Kunden ist sichergestellt.

Dies gilt auch dann, wenn auf neu versandten Schreiben noch der Begriff Bürgergeld genannt wird.

Anträge

Die Bearbeitung von Anträgen in den Jobcentern erfolgt ab Juli 2026 gemäß der neuen Rechtslage.

Menschen im Bürgergeldbezug müssen nicht selbst aktiv werden

Ausbildung und Arbeit zuerst

Ausbildung und Arbeit stehen weiterhin an erster Stelle.

In Fällen, bei denen Qualifizierungen oder Weiterbildungen für eine nachhaltige Eingliederung erfolgversprechender sind als eine direkte Vermittlung, sollen diese auch künftig ermöglicht werden

Mitwirkung

Die Mitwirkungspflichten sind noch verbindlicher geregelt. Damit auch die Konsequenzen bei Nichtmitwirkung.

Schutzgedanke

Die individuelle Lebenslage wird durch fest verankerte Schutzmechanismen weiterhin berücksichtigt, um z.B. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Kinder in Bedarfsgemeinschaften vor unverschuldeten Härten zu schützen.

Weitere Informationen

Häufige Fragen und eine Übersicht der Änderungen

Handouts im Infocenter

Infos der Servicestelle SGB II

Seite des BMAS