Image

Einstiegsgeld – Ihr Zuschuss zum neuen Job

Als eine von vielen Unterstützungsmöglichkeiten fördern wir den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Berufstätigkeit (hauptberuflich) mit dem sogenannten Einstiegsgeld.

Grundsätzlich können alle Kund*innen, die Leistungen des Jobcenters beziehen, einen Antrag stellen, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen und damit voraussichtlich Ihre Hilfebedürftigkeit beenden.

Wichtig ist, dass der Antrag vor der Arbeitsaufnahme gestellt wird.

Für alle notwendigen Informationen sprechen Sie hierzu bitte Ihre zuständige Integrationsfachkraft an.