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jobcenter.digital – Der Postfachservice & Antrag auf Ortsabwesenheit

Sie wollen und schnell eine Nachricht zukommen lassen oder z.B. ein Mietangebot prüfen lassen? Nutzen Sie dazu einfach den Postfachservice von jobcenter.digital. Dort können Sie Nachrichten mit oder ohne Anhänge an uns verschicken.

Im Gegensatz zu einer E-Mail ist die Kommunikation verschlüsselt, sicher und datenschutzkonform. Bei einer E-Mail können wir außerdem nie ganz sicher sein, wer der Absender ist. Viele E-Mailadressen beinhalten Namensteile des Absenders. Diese Mailadressen können aber auch von unbefugten Personen erstellt worden sein.

Durch die Registrierung, Anmeldung und Verknüpfung mit Ihren Daten, können wir sicher sein, dass wir mit den richtigen Personen kommunizieren. Daher dürfen wir auch auf Postfachnachrichten antworten und Ihnen Unterlagen zuschicken.

Bitte beachten Sie, dass Sie der Nutzung des Postfachservices gesondert nach der Registrierung und Anmeldung zustimmen müssen. Erst dann können Sie uns Nachrichten schicken und/oder von uns erhalten.

Eine Anleitung zur Nutzung des Postfachservice finden Sie in diesem Video.

Auch eine geplante Ortsabwesenheit können Sie über den Postfachservice beantragen.

Wählen Sie dazu im Leistungspostfach das Anliegen „Ortsabwesenheit“, füllen das zum Download angebotene Formular aus und schicken dieses dann als Anhang der Nachricht an das Jobcenter.

Wie das funktioniert, sehen Sie in diesem Video.

Bitte bedenken Sie, dass ein Antrag auf eine Ortsabwesenheit noch keine Genehmigung ist.

Wenn Sie in den Einstellungen von jobcenter.digital die Onlinebekanntgabe aktivieren, erhalten Sie unsere Entscheidung ebenfalls online.