
Wir begleiten beim Start in den neuen Job.
Bei einem Neustart kann es verschiedene Herausforderungen geben. Wir vom Jobcenter haben viele Möglichkeiten, um mit Ihnen zusammen den Weg zu ebnen.
Der Eingliederungszuschuss ist eins dieser Werkzeuge.
Was ist ein Eingliederungszuschuss (EGZ)?
Ein Zuschuss zu den Lohnkosten.
Das Jobcenter bezahlt eine Zeit lang einen Teil des Gehalts. So sollen anfängliche Leistungsdefizite ausgeglichen werden.
Wann gibt es die Förderung?
Der EGZ kann dann genutzt werden, wenn neue Teammitglieder vorübergehend noch nicht alle Anforderungen des neuen Jobs erfüllen.
Wie hoch ist die Förderung?
Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang der persönlichen Einschränkungen und den Erfordernissen des Arbeitsplatzes. In einem Gespräch wird vor der Arbeitsaufnahme geklärt, welcher Umfang sinnvoll und zielführend ist.
Was ist zu beachten?
Den Antrag stellt der Arbeitgeber vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.
Das geht auch Online in Ihrem Betriebs-Konto bei der Agentur für Arbeit. (Infos zur Einrichtung hier).
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mind. 15 Stunden.
Nach Ablauf der Förderzeit hat der Betrieb eine Weiterbeschäftigungspflicht. Diese ist genau so lang wie die Förderdauer.
Gibt es vorher eine Kündigung, muss der Betrieb die Förderleistung entsprechend zurück zahlen.
Was bringt der EGZ?
Studien und Auswertungen zeigen, dass die Chancen auf eine langfristige Beschäftigung deutlich steigen (Bsp. diese Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) https://iab-forum.de/eingliederungszuschuesse-fuer-arbeitslose-wirken-als-sprungbrett-in-den-allgemeinen-arbeitsmarkt/)
Sowohl der Betrieb als auch die neuen Mitarbeitenden profitieren nachweislich von dieser Förderung.
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